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Umsatzsteuerreform am 1. Juli 2021 - das müssen OXID Shopbetreiber jetzt wissen (und tun)

24.06.2021

Am 1. Juli 2021 tritt eine neue Umsatzsteuerregelung in Kraft. Wenn du Waren an Endverbraucher in EU-Ländern in Höhe von 10.000 Euro (netto) oder mehr verkaufst, ist sie für dich relevant.

In diesem Blogbeitrag fasse ich dir in Kürze meinen Wissensstand zusammen und erzähle dir, was es jetzt für dich zu tun gibt. Wichtiger Disclaimer am Rande: Ich bin weder Rechtsanwältin noch Steuerberaterin, daher darf ich keine Rechtsberatung machen und alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Angaben gelten so nur in Deutschland, Österreich hat meines Wissens keine Lieferschwelle (da gilt es ab dem 1. Euro).

Darum geht's: Zum 1. Juli 2021 werden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden unterschiedlichen Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet.

Wer ist betroffen? Jeder, der Waren an Endkunden in der EU online verkauft (in Höhe von insgesamt 10.000 Euro netto pro Jahr oder mehr).

Die neue Regelung in Kürze

Ab sofort muss jeder Händler, der Waren im Wert von mindestens 10.000 Euro netto pro Jahr an Endkunden in EU-Länder verkauft, die Umsatzsteuer im jeweiligen Lieferland abführen.

Die Umsatzgrenze gilt nicht mehr (wie vorher) pro Land, sondern in Summe.

Das heißt, wenn du im letzten Jahr insgesamt für mehr als 10.000 Euro netto Waren ins EU-Ausland (an Endkunden) verkauft hast, ist die Regelung für dich relevant. Ebenso, wenn du in diesem Jahr die Umsatzgrenze bereits überschritten hast.

Die Regelung gilt nicht rückwirkend, d. h. wenn du die Grenze bereits überschritten hast, gilt sie für dich ab 1. Juli. Wenn du sie noch nicht überschritten hast, gilt sie für dich, sobald du sie überschreitest.

Wichtig: Die Regelung gilt auch für Kleinunternehmer, die eigentlich von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern diese die Grenze überschreiten.

Wenn du eine Rechnung schreibst, muss die länderspezifische Umsatzsteuer (Lieferland) auf dieser ausgewiesen sein.

OneStopShop-Verfahren für die einfachere Abrechnung

Da du die Steuer für die jeweiligen Länder einbehältst, müsstest du sie am Jahresende auch ganz normal an die jeweiligen Länder abführen. D. h. du brauchst eine nationale USt-ID für jedes Land, in das du lieferst, und du musst dort eine Steuererklärung abgeben.

Damit es für Onlinehändler einfacher ist, gibt es das OneStopShop-Verfahren. Damit registrierst du dich an einer zentralen Stelle und meldest dort quartalsweise deine jeweiligen Umsätze. Diese Stelle nimmt dann die vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen und verteilt sie an die jeweiligen Länder.

Die Registrierung muss vorab erfolgen, weil der OSS erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung für dich agieren kann. Es wird dringend empfohlen, die Registrierung vor dem 1. Juli vorzunehmen, auch wenn du noch nicht genau weißt, ob du die Umsatzgrenze überschreiten wirst. Notfalls gibt es dann eben eine Null-Meldung, aber du sparst dir eben das aufwändige Einzel-Abführen der Umsatzsteuer an die jeweiligen Länder.

Hier findest du den OSS und kannst dich registrieren.

Preise im Shop

Es wird empfohlen, die Preise brutto auszuweisen und die jeweils geltende Umsatzsteuer dann erst nach Angabe des Lieferlands zu berechnen. Am Artikel (Übersicht, Detailseite, Warenkorb) braucht nur die Angabe "inkl. Mwst." stehen.

Die Steuer ist dann im Warenkorb separat auszuweisen, sobald das Lieferland des Kunden bekannt ist.

Module für OXID Shops

Inzwischen gibt es ein kostenfreies Modul aus dem Hause OXID, mit dem du Umsatzsteuersätze für Länder, Kategorien und Artikel festlegen kannst. Die Umsatzsteuersätze für die Länder musst du bei diesem Modul manuell einpflegen.

Hier findest du das Modul von OXID eSales (kostenfrei).

Mit dem Modul "Länderspezifische Mehrwertsteuer" von Volker Dörk (draufgeschaut) hast du einen größeren Funktionsumfang, vor allem aber ermittelt dieses Modul die Umsatzsteuersätze automatisch. Es gibt eine kostenlose Testversion. Aus meiner Sicht ist das Modul definitiv seinen Preis wert (Werbung, für die ich - noch - keine Provision erhalte 😋).

Hier findest du das Modul von draufgeschaut (kostenpflichtig).

Screenshot vom Modul "Länderspezifische Mehrwertsteuer" (zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Das ist jetzt wichtig

Wenn du einen (OXID) Shop betreibst, mit dem du Waren an Endkunden im EU-Ausland verkaufst,

  1. Registriere dich vor dem 1. Juli beim OneStopShop.
  2. Ermittle deinen Umsatz (netto) im 1. Halbjahr 2021 sowie im gesamten Jahr 2020 ins EU-Ausland an Endkunden.
    1. Über 10.000 Euro? Für dich gilt die neue Regelung ab 1. Juli.
    2. Unter 10.000 Euro? Für dich gilt die Regelung erst, wenn du die 10.000 Euro Marke überschreitest.
  3. Wenn du unter a) fällst oder bald unter b) fallen könntest, wähle dir eines der Module für OXID aus und installiere sie zeitnah (wir machen das auch gern für dich). Zumindest das Modul von draufgeschaut prüft, wann du die Schwelle überschreitest und tritt automatisch in Aktion - sehr charmant, finde ich.

Ich hoffe, das hat ein bißchen Klarheit in den Steuerdschungel gebracht. Bei Fragen, die ins Detail gehen, wende dich bitte an deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Wenn wir dich irgendwie unterstützen können, sprich uns einfach an.

Viele Grüße,

☕ Bettina + Team

Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Mehrwertsteuer, Module für OXID Shops

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Bettina Ramm

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