Wettbewerbswidrig: versicherter und unversicherter Versand
09.01.2013
Nach Entscheidung des LG Frankfurt am Main (Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12) ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Online-Shop neben dem versicherten auch den unversicherten Versand anbietet. Es handle sich hier um irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG.
Denn das Risiko für den Versand einer Ware trägt (in Deutschland) ohnehin immer der Händler (§§ 474, 447 BGB). Dem Kunden wird durch dieses Angebot vorgegaukelt, er erhalte bei Auswahl des versicherten Versands (mit Aufpreis) eine bessere Leistung, was nicht der Fall ist. Dass der Verkäufer in seinen AGB darauf hinweist, dass der versicherte Versand nur noch außerhalb Deutschlands angeboten werde, ändere daran nichts.
Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Abmahnfallen, Versandkosten
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